Social Media

Suchen...

Deutschland & Welt

Faeser begrüßt EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung

Berlin (dts) – Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung. Die Richter hatten zuvor die Modalitäten der Vorratsspeicherung präzisiert und angepasst.

Der Gerichtshof habe sehr deutlich entschieden, „dass eine Pflicht zur Speicherung von IP-Adressen zur Verbrechensbekämpfung nicht nur ausdrücklich zulässig ist, sondern auch zwingend erforderlich ist“, so Faeser am Donnerstagnachmittag. „Der Gerichtshof hat genauso festgestellt, dass die IP-Adresse oft der einzige Ermittlungsansatz ist. An der Beschränkung auf Fälle schwerer Kriminalität wie der entsetzlichen sexualisierten Gewalt gegen Kinder hält der Europäische Gerichtshof nicht mehr fest.“ Dies seien wesentliche Neuerungen und Wegmarken, die das höchste EU-Gericht vorgibt, so die SPD-Politikerin.

„Wir brauchen eine kurzzeitige Pflicht zur Speicherung von IP-Adressen bei den Anbietern, um Täter zu identifizieren, Kriminalität effektiv zu bekämpfen und insbesondere Kinder vor sexualisierter Gewalt zu schützen“, sagte die Ministerin.

Der EuGH hatte entschieden, dass die Mitgliedstaaten „den Internetzugangsanbietern mit dem Ziel der Bekämpfung von Straftaten im Allgemeinen eine Pflicht zur allgemeinen und unterschiedslosen Vorratsspeicherung von IP-Adressen auferlegen, sofern eine solche Speicherung keine genauen Schlüsse auf das Privatleben der fraglichen Person zulässt“. Dazu müssten die Speichermodalitäten so gestaltet sein, dass sie „eine wirksame strikte Trennung der IP-Adressen und der übrigen Kategorien personenbezogener Daten, insbesondere der Identitätsdaten, gewährleisten“.

Zudem könnten die EU-Staaten nationalen Behörden unter bestimmten Bedingungen „Zugang zu den Identitätsdaten gewähren, die IP-Adressen zuzuordnen sind, sofern eine solche, die strikte Trennung der verschiedenen Datenkategorien gewährleistende Vorratsspeicherung sichergestellt worden ist“, so der EuGH.

Im September vergangenen Jahres hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass die bis dahin bestehende anlasslose und flächendeckende Vorratsdatenspeicherung rechtswidrig ist. Wegen rechtlicher Bedenken war die Regelung von deutschen Behörden bereits seit 2017 nicht mehr angewendet worden.

Foto: Europäischer Gerichtshof (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Auch interessant

Deutschland & Welt

Berlin (dts) – Der außenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Nils Schmid, sieht Russland auch nach einer möglichen Amtsaufgabe von Präsident Wladimir Putin als Bedrohung für...

Deutschland & Welt

Berlin (dts) – SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich hat Überlegungen mehrerer Bundestagsabgeordneter eine scharfe Absage erteilt, russische Luftangriffe auf die Ukraine von Nato-Gebiet aus abzuwehren. „Den...

Deutschland & Welt

Jakarta (dts) – Auf der indonesischen Insel Sumatra sind am Wochenende zahlreiche Menschen durch Schlammlawinen ums Leben gekommen. Bis Montag stieg die Zahl der...

Deutschland & Welt

Moskau (dts) – Russlands Präsident Wladimir Putin will offenbar seinen bisherigen Verteidigungsminister Sergei Schoigu ersetzen. Putin habe Andrei Beloussow für das Amt vorgeschlagen, berichtet...

Deutschland & Welt

Frankfurt am Main (dts) – Belgiens Notenbankchef Pierre Wunsch spricht sich vor dem EZB-Zinsentscheid Anfang Juni dagegen aus, überzogene Erwartungen zur Zinswende zu schüren....

Deutschland & Welt

Berlin (dts) – Das Verteidigungsministerium prüft offenbar die Verschiebung der Ziele für die Truppenstärke der Bundeswehr. Das berichtet „Business Insider“ am Dienstag. Demnach prüft...

Deutschland & Welt

Berlin (dts) – Deutschland braucht nach Ansicht von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) als nächstes eine Frau als Staatsoberhaupt. „Ich würde mich freuen, wenn wir...

Deutschland & Welt

Frankfurt/Main (dts) – Am Dienstag hat der Dax geringfügig nachgelassen. Zum Xetra-Handelsschluss wurde der Index mit 18.724 Punkten berechnet, ein Minus in Höhe von...