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CDU will Arbeitszwang für Arbeitslose

Berlin (dts) – Der CDU-Vizevorsitzende Carsten Linnemann hat eine „Jobpflicht“ für arbeitslose Menschen gefordert. „Bei Bürgergeldempfängern muss dringend etwas passieren“, sagte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Freitagausgaben).

„Zunächst muss der Staat die Menschen unterstützen, die wegen psychischer oder physischer Gründe nicht in der Lage sind zu arbeiten. Aber für die Arbeitslosen, die eigentlich arbeiten könnten, sollten wir eine Jobpflicht einführen“, so der Chef der CDU-Grundsatzkommission. Linnemann brachte ein Modell ins Spiel, wonach Arbeitslose nach bis zu sechs Monaten erneut eine Anstellung finden müssen oder Jobs durch Kommunen zugeteilt bekommen. „Ein solches System gibt es bereits in den Niederlanden und in Dänemark. Die Personen müssen dann nach etwa nach drei oder sechs Monaten einen Job annehmen. Es sei denn, es gibt gute Gründe, es nicht zu tun, etwa bei der Aufnahme einer Ausbildung“, ergänzte der CDU-Politiker.

„In den Niederlanden werden auch von den Kommunen gemeinnützige Jobs angeboten.“ Auf die Frage, ob der Arbeitslose, der den Job nicht annehme, dann gezwungen werde, sagte Linnemann: „Es geht ja nicht um Zwangsarbeit. Das Bundesverfassungsgericht hat aber entschieden, dass Bürgergeldempfängern die Mittel bis zu 30 Prozent gekürzt werden dürfen“, sagte er.

„Dieser Spielraum muss genutzt werden, ebenso die Möglichkeit, Sach- statt Geldleistungen zu vergeben.“ Jeder, der Sozialleistungen in Deutschland erhalte und arbeiten könne, habe seiner Ansicht nach auch eine Bringschuld. „Ansonsten werden wir die Akzeptanz unseres Sozialsystems verlieren“, sagte Linnemann.

„Die arbeitende Bevölkerung, die mit ihren Steuern das Sozialsystem finanziert, erwartet zurecht, dass der Staat mit dem Geld vernünftig umgeht.“ Der Vorschlag ähnelt dem Gegenkonzept der AfD zum Bürgergeld: Im Oktober letzten Jahres hatte die Bundestagsfraktion vorgeschlagen, dass Arbeitslosengeldempfänger, die „Bürgerarbeit“ verweigern, statt Barmitteln nur noch Sachdienstleistungen erhalten. Der Vorschlag stieß damals auf Kritik von der CDU-Parteigliederung Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA).

Foto: Bundesagentur für Arbeit, über dts Nachrichtenagentur

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