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BGH setzt Haftbefehle gegen mutmaßliche Hamas-Mitglieder in Vollzug

Karlsruhe (dts) – Der Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof hat am Freitag die Haftbefehle gegen die drei am Donnerstag in Deutschland festgenommenen mutmaßlichen Hamas-Mitglieder erlassen und in Vollzug gesetzt. Das teilte der Generalbundesanwalt am Freitag mit.

Er hatte am Donnerstag vier mutmaßliche Hamas-Mitglieder festnehmen lassen. Eine der Festnahmen fand in Rotterdam statt. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, mögliche Anschläge auf jüdische Einrichtungen vorbereitet zu haben, wie der Generalbundesanwalt am Donnerstag mitteilte. Die Beschuldigten seien seit Jahren Mitglieder der Hamas und hätten sich an Auslandsoperationen der Vereinigung beteiligt. Sie verfügten über eine enge Anbindung an Führungskräfte der „Izz al-Din al-Qassem“-Brigaden, dem militärischen Flügel der Hamas, hieß es. Zudem sollen sie verantwortlich sein für Entführungen und gezielte Tötungen israelischer Staatsbürger sowie den Beschuss Israels mit Raketen und Mörsergranaten. Spätestens ab dem Frühjahr 2023 soll einer der Festgenommenen damit befasst gewesen sein, im Auftrag der Hamas ein Erddepot mit Waffen in Europa ausfindig zu machen, das die Organisation dort in der Vergangenheit konspirativ angelegt haben soll. Seine Weisungen soll er von Führungskadern der Hamas im Libanon entgegen genommen haben, hieß es weiter. Die Waffen sollten nach Berlin verbracht und für mögliche Anschläge auf jüdische Einrichtungen in Europa bereitgehalten werden. Im Oktober 2023 sollen sich die Beschuldigten in unterschiedlicher Personenzusammensetzung mehrfach von Berlin aus auf die Suche nach den Waffen gemacht haben. Der Generalbundesanwalt erläuterte, die Hamas sei eine Organisation mit militant-islamistischer Ausrichtung, deren erklärtes Ziel die Vernichtung Israels und die Errichtung eines palästinensischen Staates unter Geltung der Scharia auf dem gesamten ehemals britischen Mandatsgebiet Palästina zwischen Mittelmeer und Jordan sei. Die Gruppierung lehne jegliche säkulare Staatlichkeit als gottlos ab und sehe in der Scharia die einzig legitime Grundlage staatlichen Handelns.

Die politische Führung der Hamas bestehe aus einer Inlandsführung im Gazastreifen und einer Auslandsführung in wechselnden Ländern, hieß es weiter. Den militärischen Flügel bildeten die „Izz al-Din al-Qassem“-Brigaden. Deren Zellen hätten seit Gründung der Organisation 1987 zahlreiche Selbstmordanschläge gegen israelische Ziele ausgeführt.

Foto: Bundesgerichtshof (Archiv), über dts Nachrichtenagentur

Foto: Bundesgerichtshof (Archiv), über dts Nachrichtenagentur

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