Berlin (dts) – Anlässlich der geplanten Kabinettsentscheidung zur Reform des Völkerstrafrechts am Mittwoch hat der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion im Bundestag, Stephan Thomae, die Änderung gelobt. „Dass heute der Entwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts ins Kabinett kommt, ist angesichts gleich zweier Kriege ausdrücklich zu begrüßen“, sagte Thomae den Zeitungen der Mediengruppe Bayern (Mittwochausgaben).
„Denn wenn die Waffen sprechen, darf das Recht nicht schweigen. Kriegsverbrecher dürfen sich in keinem Land der Welt mehr vor Verhaftung und Strafverfolgung sicher fühlen.“ Deutschland komme seit jeher eine Vorreiterrolle beim Völkerstrafrecht zu, so der FDP-Politiker. „Der Gesetzentwurf wird dieser Verantwortung gerecht, indem Opferrechte gestärkt, Nebenklagemöglichkeiten ausgeweitet und Strafbarkeitslücken geschlossen werden.“ Das Bundeskabinett wird sich am Mittwoch mit der Weiterentwicklung des Völkerstrafrechts befassen. Insbesondere sollen Opfer mehr Rechte bekommen. Bislang konnten etwa Nebenkläger nur über Umwege am Verfahren teilnehmen. Das soll sich mit der Reform ändern.
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