Dormtund. Ab morgen (Freitag) gilt in den städtischen Hallenbädern (Süd-, Nord- und Westbad) die 3G-Regelung: Nur vollständig Geimpfte, Genesene oder negativ getestete Personen dürfen das Bad besuchen. Mitzubringen sind der Nachweis der Immunisierung oder Testung sowie ein amtliches Ausweispapier (bei Schülerin*innen reicht ein Schülerausweis).
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestet. Kinder bis zum Schuleintritt benötigen keinen Test.
Vorherige Online-Reservierungen sind nicht mehr erforderlich.
PM/Stadt Dortmund