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FDP-Politiker scheitern mit Verfassungsbeschwerde gegen Soli

Karlsruhe (dts) – Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde von sechs FDP-Politikern gegen den Solidaritätszuschlag zurückgewiesen. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit.

Zur Begründung hieß es, dass eine solche Ergänzungsabgabe einen aufgabenbezogenen finanziellen Mehrbedarf des Bundes voraussetze, dieser durch den Gesetzgeber allerdings nur in seinen Grundzügen zu umreißen sei. Im Fall des Solidaritätszuschlags sei dies der wiedervereinigungsbedingte finanzielle Mehrbedarf des Bundes.

Weiter führte das Gericht aus, dass ein evidenter Wegfall des Mehrbedarfs eine Verpflichtung des Gesetzgebers begründe, die Abgabe aufzuheben oder ihre Voraussetzungen anzupassen. Insoweit treffe den Bundesgesetzgeber – bei einer länger andauernden Erhebung einer Ergänzungsabgabe – eine „Beobachtungsobliegenheit“. Ein offensichtlicher Wegfall des Mehrbedarfs des Bundes könne auch heute noch nicht festgestellt werden, so die Karlsruher Richter. „Eine Verpflichtung des Gesetzgebers zur Aufhebung des Solidaritätszuschlags ab dem Veranlagungszeitraum 2020 bestand und besteht folglich nicht.“

Der Solidaritätszuschlag diente ursprünglich vor allem zur Bewältigung der Kosten für die Wiedervereinigung. Seit 2021 zahlen ihn aber nur noch Gutverdiener und Unternehmen. Die Beschwerdeführer hatten in ihrer Klage vorgebracht, dass die Weitererhebung des ursprünglich mit den Kosten der Wiedervereinigung begründeten Solidaritätszuschlags mit Auslaufen des sogenannten Solidarpakts II am 31. Dezember 2019 verfassungswidrig geworden sei. Daneben rügten sie eine durch das Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 bewirkte Ungleichbehandlung von verschiedenen Einkommensbeziehern. Das Gericht folgte dieser Argumentation aber nicht.

Foto: Solidaritätszuschlag (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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