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Menschenrechtsinstitut pocht auf AfD-Verbotsverfahren

Berlin (dts) – Nach Ansicht des Deutschen Instituts für Menschenrechte liegen die Voraussetzungen für ein Verbot der AfD eindeutig vor. „Die AfD hat in ihrer Gefährlichkeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung mittlerweile einen solchen Grad erreicht, dass sie gemäß Artikel 21 des Grundgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden könnte“, erklärte das Institut am Mittwoch anlässlich der Initiative im Bundestag für ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.

Das Institut habe bereits im Juni 2023 Programme und Äußerungen von Führungspersonen und Mandatsträgern untersucht und anhand des rechtlichen Maßstabs für ein Parteiverbot bewertet. „Die Partei hat sich seitdem weiter radikalisiert. Wir stellen allerdings fest, dass die Gefahr, die von der AfD ausgeht, von Politik und Medien häufig nicht ausreichend klar in der Öffentlichkeit herausgestellt wird“, erklärte das Institut, das vor allem der Bundestag finanziert.

„Die AfD will die freiheitliche demokratische Grundordnung beseitigen. Es handelt sich um eine Partei, deren rechtsextreme Ausrichtung bereits in ihren Programmen erkennbar ist“, so das Menschenrechtsinstitut. „Sie zielt auf die Abschaffung der in Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes verbrieften Garantie der Menschenwürde.“ Außerdem habe sich innerhalb der AfD zunehmend der maßgeblich von Björn Höcke vorangetriebene Kurs durchgesetzt, erklärte die Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. „Dieser Kurs läuft auf eine Gewaltherrschaft hinaus, die sich in Zielen und Methoden am Nationalsozialismus orientiert.“

Das Instrument des Verbotsverfahrens einer Partei sei aus historischer Erfahrung für eine Situation wie die jetzige geschaffen worden. „Die Partei hat sich seit ihrer Gründung 2013 kontinuierlich radikalisiert, gleichzeitig haben ihre Zustimmungswerte zugenommen. Bei den Kommunalwahlen im Sommer und zuletzt bei den Landtagswahlen in Thüringen, Sachsen und Brandenburg konnte die AfD erhebliche Machtzuwächse verzeichnen“, so das Institut.

Über ein Verbot einer Partei entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Es kann allerdings nur tätig werden, wenn der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung einen Verbotsantrag stellen. „Es wäre das gebotene starke Signal, wenn nicht nur der Bundestag die gegenwärtige Initiative für ein Verbotsverfahren aufgreifen würde, sondern Bundesrat und Bundesregierung ebenfalls tätig werden würden, sodass alle Antragsberechtigten ein Verbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht anstreben“, erklärte das Menschenrechtsinstitut. „Auf das Instrument des Verbotsverfahrens zum Schutz der freiheitlichen rechtsstaatlichen Demokratie sollte angesichts der Gefahr, die von der AfD ausgeht, nicht verzichtet werden.“

Foto: AfD-Logo (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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