Washington (dts) – Der oberste Gerichtshof der USA sieht in den Wahlkreiszuschnitten des US-Bundesstaats Alabama einen Verstoß gegen den Voting Rights Act, der es verbietet, Menschen aufgrund ihrer „Rasse“ bei Wahlen zu diskriminieren. Die Entscheidung fiel mit fünf Stimmen bei vier Gegenstimmen, wie der Supreme Court am Donnerstag mitteilte.
Die Mehrheitsmeinung kam von den drei liberalen Richtern sowie den beiden rechten Richtern Brett Kavanaugh und John Roberts. Das Urteil kam für viele Beobachter überraschend, nachdem Beschlüsse des Gerichts die Durchschlagskraft des Voting Rights Acts zuletzt verringert hatten. Alabama muss nun die Wahlkreise neu zuschneiden, sodass es einen weiteren Wahlkreis gibt, in dem die Mehrheit der Wähler Schwarze Menschen bilden. Generalstaatsanwalt Merrick Garland lobte das Urteil.
„Die heutige Entscheidung weist Bestrebungen zurück, die auf eine weitere Aushöhlung des grundlegenden Wahlrechtsschutzes abzielen, und bewahrt den Grundsatz, dass in den Vereinigten Staaten alle Wahlberechtigten in der Lage sein müssen, ihr verfassungsmäßiges Wahlrecht frei von Diskriminierung aufgrund ihrer Rasse auszuüben“, sagte Garland. Anders als in Deutschland gibt es in den USA nur wenige Vorschriften für die Ausgestaltung von Wahlkreisen. Mit einer als „Gerrymandering“ bezeichneten Praxis versuchen dort die regierenden Parteien, mit dem Zuschnitt der Wahlkreise die eigenen Erfolgsaussichten zu maximieren. Nachdem Wahlpräferenzen im Durchschnitt je nach „Rasse“, Einkommen und anderen Merkmalen variieren, werden diese häufig in die Entscheidung über die Wahlkreisgrenzen miteinbezogen.
Foto: US-Flagge, über dts Nachrichtenagentur