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Verfolgungsfahrt auf der A 1 bei Schwerte endet für Fahrer im Polizeigewahrsam

Themenbild: Pixabay

Dortmund. Am Dienstagabend kam es auf der Autobahn zu einer Verfolgungsfahrt, die für den Fahrer im Polizeigewahrsam und mit Strafanzeigen wegen diverser Delikte endete.

Gegen 20.10 Uhr beobachteten Autobahnpolizisten auf der A 1 in Fahrtrichtung Köln vor dem Westhofener Kreuz ein Auto mit auffälliger Fahrweise. Sie fuhren mit dem Streifenwagen vor das Auto. Sämtliche Signale, den Polizisten auf einen Parkplatz zu folgen, ignorierte der Autofahrer und setzte seine Fahrt fort.

Nachdem sie die Anschlussstelle Hagen-West passiert hatten und der Fahrer weiterhin nicht auf die Signale reagiert hatte, kamen weitere Streifenwagen zur Unterstützung, um auch Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer auszuschließen. Ferner verringerte er seine Geschwindigkeit und hielt auf dem Seitenstreifen an.

Die Beamten stellten fest, dass der 39-Jährige aus Völklingen nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Zum einen führte er drei vermeintlich gefälschte Führerscheine mit und zum anderen wurde seine deutsche Fahrerlaubnis bereits vor einigen Jahren entzogen. Zudem waren an dem Auto falsche Kennzeichen angebracht.

Die Polizei beschlagnahmte die Kennzeichen und den Fahrzeugschlüssel sowie die ausgehändigten Dokumente.

Ein freiwilliger Drogenvortest verlief positiv. Daraufhin brachten die Polizisten ihn zur Wache, wo ihm ein Arzt eine Blutprobe entnahm.

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen und trotz eines Platzverweises weigerte der Mann die Wache zu verlassen. Anschließend kam es zu Widerstandshandlungen und einem tätlichen Angriff in Form eines Tritts gegen einen Polizeibeamten, sodass er folglich dem Polizeigewahrsam zugeführt wurde.

Während der Maßnahmen beleidigte er mehrfach die Beamten. Im Rahmen einer Durchsuchung fanden sie mögliches Betäubungsmittel. Dieses stellten sie sicher.

Der Mann erwartet nun Strafanzeigen wegen Urkundenfälschung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit im Verkehr, Kennzeichenmissbrauch, Verstoß gegen das Pflichtversicherungs- und Kraftfahrzeugsteuergesetz, sowie tätlichen Angriffs auf und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Besitz von Betäubungsmitteln.

PM/Polizei Dortmund

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