Bonn (dts) – In den Maskenprozessen vor dem Bonner Landgericht haben sich die Chancen des Gesundheitsministeriums offenbar weiter verschlechtert. Das berichtet der „Spiegel“ in seiner neuen Ausgabe.
Vor dem Gericht klagen noch Dutzende Händler auf Zahlungen, weil der Bund zu Beginn der Pandemie zunächst zugesagt hatte, jede bis zum 30. April 2020 gelieferte FFP2-Maske für 4,50 Euro anzukaufen. Dann aber zeichnete sich ein Überangebot ab, der Bund beendete das Verfahren vorzeitig, und Händler bekamen ihr Gerd nicht – in zahlreichen Fällen mit der Begründung des Bundes, die Masken hätten Mängel gehabt. Eine Kammer des Landgerichts hat nun in einem Termin ihre Position dazu geändert, ob der Bund den Händlern eine Chance zur Nachbesserung einräumen musste. Bisher hieß es, bei einem Fixgeschäft mit einem festen Termin sei er dazu nach Ablauf der Frist nicht mehr verpflichtet gewesen, nun teilte die Kammer mit, sie gedenke „an ihrer Rechtsauffassung nicht weiter festzuhalten“. Stattdessen seien auch hier die üblichen Regeln für Schlechtleistungen gültig, nämlich „der Vorrang einer Nacherfüllung und das Recht einer zweiten Andienung durch den Verkäufer“. Sollten abgelehnte Händler nun doch Mangel-Ware austauschen und für ihre Lieferung kassieren dürfen, könnten auf den Bund erhebliche Kosten zukommen.
Foto: Landgericht Bonn (Archiv), über dts Nachrichtenagentur