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Vier Strafanzeigen nach Kundgebung mit volksverhetzenden Aussagen

Themenbild: Pixabay

Dortmund. Als Versammlungsbehörde erteilt das Polizeipräsidium Dortmund vor Versammlungen unter freiem Himmel den Anmelderinnen und Anmeldern an das jeweilige Motto angepasste „beschränkende Verfügungen“. Rechtliche Grundlage für diese Auflagen ist das nordrhein-westfälische Versammlungsgesetz.

Eine beschränkende Verfügung erhielt auch die Anmelderin einer Versammlung, die am Montagabend (6.11.2023, 18:00 bis 19:08 Uhr) an der Katharinentreppe in Dortmund stattfand. Die Versammlung hatte einen Bezug zu dem terroristischen Angriff auf Israel und der Situation in Gaza.

An der Versammlung nahmen 38 Personen teil. Die Polizei beobachtete die Kundgebung und überprüfte Symbole und Lautsprecherdurchsagen niedrigschwellig auf strafbare Inhalte. Neben einem Auflagen-Verstoß erkannte die Polizei in drei Aussagen den Anfangsverdacht einer Straftat, stellte Personalien fest und leitete Ermittlungsverfahren ein. Bei den Tatvorwürfen geht es um Volksverhetzung und die Billigung von Straftaten.

Die Polizei Dortmund stellt bei Versammlungen klare Regeln auf und wird diese auch in Zukunft konsequent durchsetzen.

PM/Polizei Dortmund

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