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Heizkostenzuschuss für BAföG-geförderte Studierende wird auf 230 Euro verdoppelt

Themenbild: Pixabay

Berlin. Bundesländer müssen BAföG-Ämter bei der antragslosen Auszahlung des Zuschusses unterstützen. DSW begrüßt Verdoppelung von ursprünglich 115 Euro auf 230 Euro. DSW-Generalsekretär Matthias Anbuhl: „Nur 11 Prozent der Studierenden profitieren; bei weiteren Entlastungen die junge Generation als Ganze in den Blick nehmen“. Heute will der Deutsche Bundestag das Heizkostenzuschussgesetz verabschieden.

Damit die antragslose Auszahlung des einmaligen Heizkostenzuschusses an alle BAföG-geförderten Studierenden, die der Deutsche Bundestag heute beschließen will, auch klappt, müssen die für den Vollzug des BAföG zuständigen Bundesländer die BAföG-Ämter der Studierendenwerke unterstützen. Das fordert das Deutsche Studentenwerk (DSW), der Verband der 57 Studenten- und Studierendenwerke, die das BAföG für Studierende umsetzen.

DSW-Generalsekretär Matthias Anbuhl:

„Dass der einmalige Heizkostenzuschuss entgegen den ersten Planungen nun auf 230 Euro verdoppelt und an die BAföG-geförderten Studierenden ohne gesonderten Antrag ausbezahlt werden soll, begrüßen wir sehr. Das ist eine wichtige Entlastung für die BAföG-geförderten Studierenden – das sind aber gerade einmal 11% aller Studierenden. Es ist wichtig, dass die Bundesregierung bei künftigen finanziellen Entlastungen die junge Generation als Ganzes in den Blick nimmt.

Bei der automatischen, antraglosen Auszahlung des Zuschusses sind die für den BAföG-Vollzug zuständigen Bundesländer in der Verantwortung. Sie müssen im Sinne eines koordinierten, einheitlichen Verwaltungshandelns die BAföG-Ämter der Studierendenwerke über Anpassungen der drei bundesweit eingesetzten BAföG-IT-Fachanwendungen in die Lage versetzen, den Zuschuss unkompliziert auszahlen zu können.

Die Auszahlung des Heizkostenzuschusses an BAföG-geförderte Studierende darf nicht zu noch mehr Bürokratie in den BAföG-Ämtern führen.“

PM/Deutsches Studentenwerk

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