Dortmund. An der Versammlung auf dem Hansaplatz, einer Standkundgebung, nahmen rund 120 Personen teil. Die Versammlung ist nach kurzer Zeit durch den Versammlungsleiter beendet worden.
Gegen den Versammlungsleiter und einen weiteren Teilnehmer wurde jeweils ein Strafverfahren nach dem Versammlungsgesetz NRW eingeleitet. Grund hierfür ist, dass der Teilnehmer mit einem Megaphon die anderen Versammlungsteilnehmenden, entgegen der Verfügung der Stadt Dortmund, zu „Spaziergängen“ aufgerufen hatte. Die Stadt Dortmund hatte am heutigen Tag mit ihrer Verfügung einen Aufzug untersagt und stattdessen die Standkundgebung auf dem Hansaplatz verfügt. Der Versammlungsleiter bekam eine Strafanzeige, weil er trotz Aufforderung der Polizei dagegen nicht vorgegangen war, obwohl dies zu seinen Pflichten als Versammlungsleiter gehört.
An der zweiten Versammlung, einem Aufzug in Form eines Autokorsos, nahmen rund 150 Personen in 100 Fahrzeugen teil. Der Aufzug setzte sich um 15.30 Uhr von einem Parkplatz an der Westfalenhalle aus in Bewegung und war um 17.58 Uhr beendet. Es kam nur zu geringen Verkehrsbeeinträchtigungen, die Veranstaltung verlief störungsfrei.
PM/Polizei Dortmund