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Homeoffice-Pflicht und 3G am Arbeitsplatz – Wie denkt die Wirtschaft darüber?

Themenbild: Pixabay

Osnabrück. Die Wirtschaft der Region begrüßt weit überwiegend die heute in Kraft getretene bundeseinheitliche 3G-Regel am Arbeitsplatz und die Auskunftspflicht der Beschäftigten über ihren Impfstatus. Das hat eine Blitzumfrage der IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim zum Infektionsschutzgesetz ergeben. Befragt wurden die Mitgliedsunternehmen, die in Vollversammlung und IHK-Ausschüssen vertreten sind. Knapp zwei Drittel aller Befragten wollen die neue 3G-Regel am Arbeitsplatz durch das Angebot von beaufsichtigten Selbsttests im Unternehmen umsetzen.

Kritisch gesehen wird dagegen die neuerliche Pflicht zum weitestmöglichen Homeoffice. Per Saldo lehnen 56 % der Befragungsteilnehmer diese generelle Pflicht ab. Schon jetzt bietet mehr als die Hälfte der Befragten (53 %) nach eigener Einschätzung so viel Homeoffice wie möglich an. Eine Ausweitungspflicht stößt zum einen auf Skepsis hinsichtlich der Arbeitsproduktivität im Homeoffice: nur 13 % sehen positive Effekte des vermehrten Homeoffices auf die Produktivität, 61 % hingegen gar keine. Zum anderen stößt Homeoffice auch bei den Belegschaften auf mäßige Resonanz: 59 % der Betriebe geben an, dass ihre Mitarbeiter lieber im Büro als im Homeoffice arbeiten würden.

Für die künftige Pandemiebekämpfung äußern die Befragten deutliche Prioritäten: Einen weiteren Lockdown lehnen über 90 % ab, nur 7 % befürworten ihn. Aber sie wünschen sich klare Regeln und plädieren mehrheitlich eher für 2G-Zugangsbeschränkungen als für 3G-Regeln in Gastronomie und Veranstaltungswirtschaft (64 % zu 33 %).

In diesem Punkt sieht die IHK in der heute – nach Ende der Umfrage – in Kraft getretenen neuen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen positive Ansätze. „Die Landesregierung zeigt Augenmaß. Die Regelungen treten wie von der Wirtschaft gefordert nur abgestuft in Kraft. Zudem ist auch für die Wirtschaft wichtig, dass die Schulen weiterhin geöffnet bleiben. Schließlich können die Weihnachtsmärkte in Niedersachsen, wenn auch unter strengen Bedingungen, weiter betrieben werden, was insbesondere dem Schaustellergewerbe hilft“, betont IHK-Hauptgeschäftsführer Marco Graf. Kritisch sieht Graf hingegen den Wegfall der Privilegierung von Gastronomien bei Abstands- und Maskenpflichten trotz 2G-Konzepts. Dies führe womöglich zu einer Verlagerung von geselligen Veranstaltungen in private Räume.

Angesichts der erneuten Beschränkungen gelte es nun, einen Schutzschirm für die Wirtschaft zu spannen. „Besonders die von den Einschränkungen betroffenen Branchen wie die Gastronomie, die Hotellerie, die Veranstaltungswirtschaft und das Schaustellergewerbe erwarten aufgrund der neuen Regelungen Umsatzrückgänge. Daher ist es notwendig, dass Bund und Land unbürokratisch und schnell finanzielle Hilfen organisieren“, so Graf.

PM/Industrie- und Handelskammer Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim

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