Wiesbaden. „Wahlbriefe mit dem ausgefüllten Stimmzettel für die Bundestagswahl 2021 müssen spätestens am Wahltag, also am kommenden Sonntag, dem 26. September 2021, bis 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle eingegangen sein. Nur dann kann die Stimmabgabe für die Bundestagswahl berücksichtigt werden“, so Bundeswahlleiter Georg Thiel.
Es besteht auch die Möglichkeit, den Wahlbrief bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Adresse abzugeben. Jede Briefwählerin und jeder Briefwähler muss selbst dafür sorgen, dass der Wahlbrief die Wahlbehörden rechtzeitig erreicht.
Geht der Wahlbrief am 26. September 2021 nach 18:00 Uhr ein, bleibt die Stimmabgabe bei der Bundestagswahl unberücksichtigt.
PM/Der Bundeswahlleiter