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Dortmund

Änderungen beim Hallenbad-Besuch: Ab Freitag gilt 3G-Regel – keine Online-Reservierung mehr erforderlich

Themenbild: Pixabay

Dormtund. Ab morgen (Freitag) gilt in den städtischen Hallenbädern (Süd-, Nord- und Westbad) die 3G-Regelung: Nur vollständig Geimpfte, Genesene oder negativ getestete Personen dürfen das Bad besuchen. Mitzubringen sind der Nachweis der Immunisierung oder Testung sowie ein amtliches Ausweispapier (bei Schülerin*innen reicht ein Schülerausweis).

Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestet. Kinder bis zum Schuleintritt benötigen keinen Test.

Vorherige Online-Reservierungen sind nicht mehr erforderlich.

PM/Stadt Dortmund

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