Osnabrück. Hauptgeschäftsführer Schmidt: Brauchen dringend psychologischen Kick, um die Wirtschaft aus dem Krisenmodus herauszuholen – Unternehmen sollen aktuelle Verluste mit Gewinnen aus den Vorjahren verrechnen können
Hannover. Volker Schmidt, Hauptgeschäftsführer der Arbeitgeberverbände im Haus der Industrie, ruft die Politik dazu auf, die Unternehmen und Betriebe in Niedersachsen „konsequent und nachhaltig“ zu unterstützen und vor allem durch steuerpolitische Maßnahmen zu entlasten. „Es bedarf gerade in der Krise energischer steuerpolitischer Signale für mehr Investitionen, um zu zeigen: Es wird nach der Talfahrt weitergehen“, betonte Schmidt, der am Montag in einer Anhörung vor dem Corona-Ausschuss des Landtages spricht, vorab gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ).
Es müsse jetzt darum gehen, die deutsche Wirtschaft wieder an das Vorkrisenniveau heranzuführen. „Wir brauchen jetzt ganz dringend die drei P: problemadäquate Lösungen, punktgenaue Maßnahmen und den psychologischen Kick, um die Wirtschaft aus dem Krisenmodus herauszuholen“, erklärte Schmidt. Vor allem müsse man weg von der Idee, „staatliche Unterstützung nach dem Gießkannenprinzip zu verteilen“. Die zahlreichen Probleme rund um die versprochenen Konjunkturhilfen hätten gezeigt, dass gut gemeint oft fernab von gut gemacht sei. „Statt große Erleichterung haben November-, Dezember- und Überbrückungshilfen vor allem mehr Bürokratie auf beiden Seiten gebracht“, kritisierte der Arbeitgebervertreter.
Zur steuerlichen Entlastung der Unternehmen setzt Schmidt nach eigenen Worten auf „die von vielen renommierten Ökonomen geforderte“ Ausweitung des steuerlichen Verlustrücktrags. Das Instrument des Verlustrücktrags ermöglicht es Unternehmen, aktuelle Verluste mit Gewinnen aus den Vorjahren zu verrechnen – und dadurch Geld vom Finanzamt zurückzubekommen. Das habe mehrere Vorteile. So erhielten die Unternehmen zeitnah Geld und seien liquide – anders als bei Konjunkturhilfen, „die erst beantragt werden und dann einen monatelangen bürokratischen Prozess durchlaufen müssen, bis überhaupt geklärt ist, ob und – wenn ja – in welcher Höhe es Geld gibt“, gab Schmidt zu bedenken.
Zum anderen profitierten von der Regelung in erster Linie Unternehmen, die zuletzt erfolgreich gewesen seien und solide Ergebnisse erwirtschaftet hätten. Nur wer in den Vorkrisenjahren bereits Gewinne versteuert habe, dem komme der Verlustrücktrag zugute. Es sei Konsens unter Ökonomen, dass die Verluste der Jahre 2020 und 2021 gegenüber der Steuerschuld der Jahre 2019, 2018 und 2017 angerechnet werden können müssten. „Das wäre eine schnelle, unmittelbare Pacemaker-Hilfe ohne die Mühlen der Antragsbürokratie und zusätzlicher Bewilligungsbehörden“, sagte Schmidt. Aktuell ist der Verlustrücktrag nur bis 2019 möglich.
PM/NOZ