Dortmund. Für flexible Betreuungsangebote in Kitas wird die Stadt Dortmund künftig keinen zusätzlichen Elternbeitrag mehr erheben. Die entsprechende Änderung der Elternbeitragssatzung soll rückwirkend zum 1. August 2020 in Kraft treten, bereits gezahlte Zusatzbeiträge werden den Eltern erstattet. Der Verwaltungsvorstand entschied in seiner heutigen Sitzung, den politischen Gremien diese Änderung zu empfehlen. Der Rat wird in seiner Juni-Sitzung darüber beschließen.
Nach der derzeit noch geltenden Elternbeitragssatzung können Eltern neben der 45-Stunden-Betreuung für ein Kindergartenjahr zusätzlich 5, 10 bzw. 15 Stunden pro Woche buchen, sofern der Kita-Träger dies anbietet. Für die erweiterten Öffnungszeiten wird bisher ein zusätzlicher Beitrag erhoben, der abhängig ist von den gebuchten Stunden und dem Einkommen der Eltern.
Zum 1. August 2020 trat das „Gesetz zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung“ – Kinderbildungsgesetz“ (KiBiz) in Kraft. Dazu gehört auch ein neuer Landeszuschuss zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten in der Kindertagesbetreuung. Durch den neuen Zuschuss des Landes, der den Ausbau von flexiblen Betreuungsangeboten finanziell fördert, muss die Stadt keine zusätzlichen Elternbeiträge mehr erheben.
PM/Stadt Dortmund