Dortmund. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Dortmund weist darauf hin, dass ab dem 7. Juni eine uneingeschränkte Testpflicht für alle an einer IHK-Prüfung Beteiligten gilt.
Bei Lehrgängen und Unterrichtungen gilt dies bereits seit dem 28. Mai. Das geht aus der aktuellen Fassung der Coronaschutzverordnung des Landes NRW hervor. Alle Prüflinge sowie alle Prüferinnen und Prüfer müssen sich testen lassen. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein.
Bei mehreren Prüfungstagen können daher auch mehrere Tests erforderlich sein. Bei mehrtägigen Lehrgängen und Unterrichtungen ist am ersten und dann alle drei Tage ein Bescheid über ein negatives Testergebnis nachzuweisen. Ein Bescheid über das negative Ergebnis ist mitzuführen und vorzuzeigen, ein Selbsttest ist nicht ausreichend. Vollständig Geimpfte und Genese sind von der Corona-Testpflicht ausgenommen.
Wer sich nicht testen lässt, wird von der Prüfung ausgeschlossen. Die Regelung gilt zunächst bis zum 24. Juni 2021. Stand jetzt ist ein mögliches Aussetzen der Testpflicht nur dann gegeben, wenn sowohl in der Kommune als auch im Land NRW ein Inzidenzwert von unter 35 erreicht ist. Unter www.dortmund.ihk24.de/corona sind alle relevanten Informationen rund um die Auswirkungen von Corona einsehbar.
PM/IHK zu Dortmund