München. Bremsen, Kette und Licht: Wer im Frühjahr das Fahrrad aus dem Keller holt, sollte vor der ersten Fahrt den technischen Zustand des Drahtesels überprüfen. Darauf weist der ADAC hin. Ein Check im Frühjahr ist grundsätzlich immer sinnvoll – selbst dann, wenn das Fahrrad auch im Winter regelmäßig bewegt wurde. Denn Bremsbeläge können verschleißen, die Kette von Streusalz angegriffen und Kontakte und Schrauben locker werden.
Zu einem Frühjahrscheck gehört stets die gründliche Reinigung des Rads, da Mängel an einem sauberen Fahrrad besser erkannt werden können. Radfahrer sollten aber auf die Nutzung eines Hochdruckreinigers verzichten, da dadurch Wasser in die Lager eintreten kann. Nach der Reinigung empfiehlt es sich, Schrauben und Kontakte zu überprüfen und gegebenenfalls nachzuziehen: Lenker, Sattel, Pedale, Schutzbleche und der Gepäckträger dürfen nicht wackeln.
Vor allem bei Fahrrädern, die in der kalten Jahreszeit bewegt wurden, ist ein Check der Kette notwendig: Dreck und Streusalz können die Kette in Mitleidenschaft ziehen. Sie sollte daher mit einer Bürste oder einem Lappen gereinigt und anschließend gleichmäßig geölt werden, damit sie ohne Widerstand läuft und vor Rost geschützt bleibt.
Fahrradfahrer sollten außerdem die Bremsbeläge überprüfen und gegebenenfalls austauschen. Bei dieser Gelegenheit sind auch die Seilzüge auf Rost oder ausgefranste Stellen zu untersuchen. Als Faustregel für die Bremse gilt: Selbst bei fest angezogenem Bremshebel darf dieser nicht den Lenker berühren. Schwergängige Bremszüge sind nachzufetten. Reparaturen an Scheibenbremsen sollten von einem Fachmann ausgeführt werden.
Wichtig ist außerdem ausreichender – und korrekter – Luftdruck. Der empfohlene Druck ist in der Regel auf der Reifenflanke angegeben. Bei dieser Gelegenheit sollten Reifen auch auf Risse in der Lauffläche und den Flanken überprüft werden. Pflicht ist außerdem eine funktionstüchtige Beleuchtung. Batteriebetriebene Leuchten sollten rechtzeitig vor der ersten Fahrt in der Dämmerung oder der Dunkelheit ausreichend geladen werden. Bei Tagfahrten müssen Akku-Leuchten aber nicht mitgeführt werden.
PM/ADAC