Essen. In Nordrhein-Westfalen wird die zwischen Bund und Ländern verabredete Corona-„Notbremse“ bei Überschreiten einer landesweiten Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und Woche nicht automatisch greifen.
Das hat das NRW-Gesundheitsministerium am Freitag gegenüber der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung klargestellt. Zunächst sei zu prüfen, welche Umstände zu der Überschreitung geführt hätten. „Wenn alleine durch die vielen zusätzlichen Testungen bei einem ansonsten stabilen Infektionsgeschehen die Zahlen steigen, muss man das bei den weiteren Bewertungen mit einbeziehen“, sagte ein Sprecher von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) der WAZ.
Unklar blieb derweil, ob in einzelnen NRW-Kommunen mit einer Inzidenz von über 100 die schon ab 22. März in Aussicht gestellten Lockerungen in Kraft treten werden. Man sei „im Austausch mit den Kommunen über 100, soweit dort nicht schon weitergehende Regelungen bestehen oder anderweitige Maßnahmen getroffen wurden“, erklärte das Gesundheitsministerium.
Die aktuelle Corona-Schutzverordnung des Landes sieht vor, dass die Inzidenz stabil oder mit sinkender Tendenz unter 100 bleiben muss, damit ab 22. März unter Auflagen Außengastronomie, Kultureinrichtungen oder Sportangebote geöffnet werden können.
PM/WAZ