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Tag des Artenschutzes: Zoll leistet wichtigen Beitrag zum Schutz bedrohter Tiere und Pflanzen

Symbolbild: Pixabay

Magdebrug. Weltweit sind heute rund 5.800 wildlebende Tierarten und 30.000 Pflanzenarten vom Aussterben bedroht. Der deutsche Zoll überwacht zum Schutz von Fauna und Flora die Einhaltung der gesetzlichen Ein- und Ausfuhrregelungen im internationalen Warenverkehr.

Artengeschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die verbotswidrig beziehungsweise ohne die erforderlichen Dokumente ein- oder ausgeführt werden, werden von den Zollbehörden beschlagnahmt. Hierbei ist es unerheblich, ob die Waren privat oder gewerblich, im Reiseverkehr, im Postverkehr oder auf anderen Transportwegen verbracht werden.

Über 1.400 Mal wurden die Zöllnerinnen und Zöllner im Jahr 2019 fündig und beschlagnahmten knapp 38 Tonnen sowie fast 470.000 Tiere und Pflanzen oder daraus hergestellte Erzeugnisse. Der Zoll leistet mit seiner Arbeit einen wichtigen Beitrag zum Schutz der biologischen Artenvielfalt. Leider stellen Zöllner aber immer noch zu viele Verstöße gegen die Artenschutzbestimmungen fest.

So stießen Bedienstete des Zollamtes Halle (Saale) bei der Kontrolle einer Postsendung aus Vietnam im Januar 2021 auf eine Brieftasche sowie einen Schlüsselanhänger aus Krokodilleder. In beiden Fällen handelte es sich um Erzeugnisse aus einer nach Anhang B der EU-Artenschutz-Verordnung besonders geschützten Art. Da der Empfänger des Pakets, ein privater Käufer, nicht die erforderliche Einfuhrgenehmigung vorlegen konnte, wurden beide Waren durch die Zollbediensteten beschlagnahmt.

Bereits wenige Tage zuvor hatten die gleichen Kontrolleure einen ganz ähnlichen Aufgriff. Dabei hatte ein Gewerbetreibender versucht, ein ebenfalls aus Krokodilleder hergestelltes Uhrenarmband zu importieren. Auch hier erfolgte die Beschlagnahme der Ware, da es sich um eine besonders geschützte Art handelte und die erforderlichen Genehmigungen des Herkunftsstaates und der Bundesrepublik Deutschland nicht vorlagen.

In beiden Fällen erfolgte zur Prüfung weiterer Sanktionsmaßnahmen eine Mitteilung an das Bundesamt für Naturschutz.

Die EU-Artenschutz-Verordnung ist die Umsetzung des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES) und gilt in allen EU-Ländern einheitlich. Verstöße gegen diese Verordnung können als Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld nach sich ziehen oder als Straftat mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe sanktioniert werden.

PM/Hauptzollamt Magdeburg

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