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Ab 22. Februar gilt der eingeschränkte Regelbetrieb für Kitas in NRW

Themenbild: Pixabay

Leverkusen. Das Land Nordrhein-Westfalen hat festgelegt, dass ab 22. Februar bis voraussichtlich einschließlich 7. März der sogenannte „eingeschränkten Regelbetrieb“ in Kitas gilt.

Damit endet am 21. Februar der sogenannte „eingeschränkte Pandemiebetrieb“, der mit dem Appell des Ministers verbunden war, Kinder nach Möglichkeit zu Hause zu betreuen. Ab dem 22. Februar sind damit wieder alle Kinder bzw. deren Eltern eingeladen, die Kinderbetreuungsangebote zu nutzen.

Landesweit wurde allerdings festgelegt, die Betreuungszeiten in den Kitas pauschal um 10 Stunden die Woche zu kürzen. Genauso gilt landesweit weiterhin, dass die Betreuung nur in festen Gruppen erfolgen darf.

PM/Stadt Leverkusen

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