Dortmund. Die coronabedingten Schul-Schließungen haben große Auswirkungen auch auf die Betreiber von Hallenbädern: Ihnen ist ein wichtiger Teil der Einnahmen weggebrochen. Auch der öffentliche Badebetrieb musste eingestellt werden. Vielen Hallenbadbetreibern drohen daher trotz staatlicher Hilfen große finanzielle Einbußen.
Der Verwaltungsvorstand hat daher in seiner heutigen Sitzung vorgeschlagen, den Hallenbadbetreibenden für das ausgefallene Schulschwimmen 50 Prozent der üblichen Nutzungsvergütung zu bezahlen. „Wir können nicht zulassen, dass die Hallenbäder nach Öffnung der Schulen finanziell nicht mehr in der Lage sind, das Schulschwimmen anzubieten. Wir brauchen die Bäder nach fast einem Jahr ohne Schulschwimmen umso dringender!“, so Dezernentin Daniela Schneckenburger. Der Vorschlag geht nun in die politischen Gremien, der Rat entscheidet am 25. März darüber.
In Dortmund gibt es neben den städtischen Bädern Süd-, Nord- und Westbad Hallenbäder in Eving, Hombruch, Scharnhorst, Lütgendortmund, Mengede, Brackel, Aplerbeck und Hörde, die von der Sportwelt gGmbH oder von Vereinen getragen werden.
PM/Stadt Dortmund