Berlin (dts) – Das 2022 von der Ampel-Koalition eingeführte „Chancen-Aufenthaltsrecht“ ist inzwischen in vielen Fällen abgelaufen. Das geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der „Welt“ hervor.
Demnach waren zum 31. März 2025 insgesamt 83.273 Personen im Ausländerzentralregister erfasst, die in den vergangenen zwei Jahren ein Chancen-Aufenthaltsrecht nach Paragraf 104c des Aufenthaltsgesetzes erhalten hatten. Insgesamt seien 34.802 Personen erfasst gewesen, bei denen der Titel aktuell gültig gewesen sei, sagte ein Sprecher. Mit Stand 31. März 2025 hätten insgesamt 14.880 Personen den Anschlusstitel nach Paragrafen 25a oder 25b des Aufenthaltsgesetzes erhalten. Sie erhalten also eine längerfristige Bleibeperspektive in Deutschland.
5.227 seien hingegen wieder in eine Duldung zurückgefallen, weil sie die Voraussetzungen nicht erfüllten. Sie gelten erneut als ausreisepflichtig. 25.737 Personen hätten eine sogenannte Fiktionsbescheinigung innegehabt oder einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel gestellt, sagte der Sprecher. Die Fiktionsbescheinigung erteilen Ausländerbehörden, wenn die Gültigkeit eines Titels abgelaufen ist, aber noch nicht über einen Folgetitel entschieden wurde.
Die Ampel-Koalition hatte das Chancen-Aufenthaltsrecht Ende 2022 eingeführt, um ausreisepflichtigen Migranten, die schon lange in Deutschland leben, eine Bleibeperspektive zu geben. Wer zum 31. Oktober 2022 mindestens fünf Jahre in Deutschland gelebt hatte und einige andere Kriterien erfüllte, durfte das Chancen-Aufenthaltsrecht beantragen. Es war auf 18 Monate befristet. Innerhalb dieser Zeit sollten Betroffene noch fehlende Voraussetzungen für ein längerfristiges Bleiberecht nach den Paragrafen 25a oder 25b des Aufenthaltsgesetzes erfüllen. Dazu zählen die überwiegende Sicherung des Lebensunterhalts, Deutschkenntnisse und die Klärung der Identität.
Aus Sicht des Bundesinnenministeriums sei es ein Erfolg, „dass so viele Langzeit-Geduldete mit ihrer Antragstellung gezeigt haben, dass sie die Chance nutzen möchten, über die Klärung ihrer Identität und die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit eine langfristigere Bleibeperspektive zu erhalten“, sagte der Sprecher. Ein Erfolg sei es auch, dass dieser Weg bei 14.880 Personen in einen rechtssicheren Aufenthalt geführt habe. Ähnliches erwarte man auch bei vielen anderen Personen, die aktuell noch im Chancen-Aufenthaltsrecht seien oder eine Fiktionsbescheinigung hätten.
Kritik äußerte hingegen der Direktor des Landesamts für Einwanderung in Berlin, Engelhard Mazanke. „Für ein abschließendes Fazit des Chancen-Aufenthaltsrechts ist es zu früh“, sagte er der „Welt“. „Diese Probeaufenthaltserlaubnis ist nicht nur administrativ wahnsinnig aufwendig, sie ist auch, was die Frist anbelangt, nicht gelungen.“ Wenn im Moment 25.000 Personen eine Fiktionsbescheinigung hätten, dann könne man nur zwei Schlüsse ziehen: „Entweder sind die Ausländerbehörden überlastet mit der Vielzahl von Anträgen oder die Leute haben es noch nicht geschafft, die Voraussetzungen für den Folge-Aufenthaltstitel zu erfüllen.“ Für seine Behörde treffe beides zu.
Foto: Zwei Frauen mit Kopftuch in Berlin-Kreuzberg (Archiv), via dts Nachrichtenagentur