Frankfurt am Main (dts) – Das Oberlandesgericht Frankfurt hat den Antrag eines Wirtschaftsverbands auf Unterlassung des Vertriebs nicht zugelassener Krebsmedikamente abgelehnt. Das Gericht teilte am Mittwoch mit, dass das Interesse schwer erkrankter Patienten an dem Medikament höher zu bewerten sei als das allgemeine Verbraucherinteresse an der Einhaltung von Zulassungsvorschriften.
Der Antragsgegner, ein Apotheker aus dem Taunus, stellt Arzneimittel zur Behandlung einer seltenen Krebsart her, die vor allem bei Kindern auftritt. Die Krankheit verläuft meist tödlich, die durchschnittliche Überlebenszeit beträgt zehn Monate. Das Gericht sah keine akute Gefahr für laufende klinische Studien durch den Vertrieb der Mittel.
In der Abwägung fiel besonders ins Gewicht, dass das Medikament eine reale Heilungschance bietet und nur an Patienten abgegeben wird, denen keine andere Behandlungsmöglichkeit mehr zur Verfügung steht. Das Gericht betonte den verfassungsrechtlichen Schutz des Lebens als höchsten Wert. Die Entscheidung im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
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