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US-Regierung behält Kontrolle über F-35-Lieferungen an Bundeswehr

Berlin (dts) – Die Verträge zur Beschaffung neuer US-Kampfjets vom Typ F-35 für die Bundeswehr räumen der US-Regierung zahlreiche Sonderrechte ein. Das berichtet der „Stern“ in seiner aktuellen Ausgabe unter Berufung auf unter Verschluss liegende Vertragspapiere.

Danach könnte US-Präsident Donald Trump die Lieferung des Jets jederzeit stoppen, wenn es im „nationalen Interesse“ der USA liegt. Regulär soll der vom Hersteller Lockheed Martin produzierte Jet 2027 nach Deutschland kommen und ab 2029 die so genannte nukleare Teilhabe sicherstellen.

Laut Sicherheitsexperten müssen alle deutschen Missionspläne vorab der US-Regierung zur Genehmigung vorgelegt werden. Für die Bundeswehr gibt es dabei keine Garantien oder Sicherheiten durch drohende Vertragsstrafen. Stattdessen regelt die US-Seite den gesamten Vertrag über das sogenannte „Foreign Military Sales“-Programm (FMS), ein Rüstungsprogramm, das mit eigenen Regularien, Auflagen und Sperrklauseln versehen ist und zu US-einseitigen Geschäften führt.

Die US-Regierung behält sich bei der F-35 beispielsweise das Recht vor, „die Leistungserbringung ganz oder zum Teil zu kündigen oder auszusetzen“. Zudem wird darauf hingewiesen, dass der Lieferzeitraum und die Menge der Flugzeuge, derzeit 35 Stück, jederzeit durch eine einseitige Erklärung der US-Seite geändert werden können. Der Rechtsweg ist bei Streitigkeiten ausgeschlossen, etwaige Konflikte sollen im Verhandlungsweg zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der US-Regierung gelöst werden.

„Es besteht bei allen Verträgen und Liefergegenständen die Möglichkeit, dass sich der Lieferzeitraum und die Liefermenge durch einseitige Erklärung der US-Amtsseite ändert“, heißt es auch in deutschen Unterlagen dazu. Eine Regelung, die bei den Beteiligten Sorgen aufwirft, besonders vor dem Hintergrund der politischen Unsicherheiten im Weißen Haus. Sicherheitsexperten stellen die Frage, warum die Bundeswehr solche Bedingungen akzeptiert hat, trotz der weitreichenden Macht, die der US-Regierung dabei zugestanden wird.

Foto: Bundesverteidigungsministerium (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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