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Richtervereinigung gegen Rücknahme von Cannabis-Legalisierung

Berlin (dts) – Die Neue Richtervereinigung (NRV) fürchtet, dass die von der Union nach einer Regierungsübernahme geplante Rücknahme der Cannabis-Legalisierung zu hohen Entschädigungsansprüchen der Cannabis-Anbauvereinigungen führen könnte. „Wenn Anbau und Konsum von Cannabis wieder komplett untersagt würden, käme das einer Enteignung der Cannabis-Clubs gleich“, sagte Staatsanwalt Simon Pschorr, Sprecher der Fachgruppe Strafrecht, dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Mittwochausgaben).

Die an die Clubs vergebenen Anbaulizenzen seien durch die Eigentumsgarantie des Grundgesetz-Artikels 14 geschützt. Bei einer Rücknahme des Cannabisgesetzes könnten die Clubs gegenüber dem Staat Entschädigungsansprüche geltend machen, erklärte der Jurist. „Und da die Investitionen beim Cannabis-Anbau hoch und die Lizenzen laut Gesetz für sieben Jahre gelten, sprechen wir insgesamt sicher von Beträgen in nicht unerheblicher Höhe“, mahnte Pschorr.

Die Union hatte angekündigt, die teilweise Legalisierung von Cannabis umgehend nach einer Regierungsübernahme wieder kassieren zu wollen. Seit April 2024 gilt in Deutschland, dass Anbau und Konsum von Cannabis in bestimmten Grenzen straffrei sind. Zudem ist es lizenzierten Anbauvereinigungen erlaubt, für ihre Mitglieder gemeinschaftlich Cannabis anzubauen. Nach Angaben von Club-Vereinigungen wurden bisher mehr als 400 Lizenzen beantragt und davon mehr als 100 genehmigt.

Pschorr erklärte, bei einer Rücknahme des Cannabisgesetzes müsse der Gesetzgeber auch beachten, ausreichende Übergangsfristen zu gewähren. So müsse den Anbauvereinigungen und Privatpersonen Gelegenheit gegeben werden, Pflanzen und Ernten legal zu entsorgen. „Das kann nicht von heute auf morgen verlangt werden“, mahnte er. Klar sei zudem, dass eine erneute Strafbarkeit nicht rückwirkend eingeführt werden dürfe.

Der Staatsanwalt sprach sich gegen die Pläne der Union aus. Man habe mit der neuen Gesetzeslage sehr gute Erfahrungen gemacht. „Bei allen Herausforderungen, die mit der Amnestie verbunden waren und die man nicht kleinreden darf, ist die Entlastung der Justiz nicht unerheblich“, sagte er. „Ein Zurückdrehen würde bedeuten, dass die Justiz wieder in großem Maße die kleinen Konsumenten verfolgen muss“, so Pschorr. Damit fehle die Zeit, gegen die organisierte Kriminalität vorzugehen. „Nur so kann der illegale Handel mit harten Drogen effektiv bekämpft werden“, sagte er.

Foto: `Smoke-in` vor dem Brandenburger Tor (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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