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Grüne Mihalic: Merz-Plan für Einreiseverbot rechtlich unmöglich

Berlin (dts) – Grünen-Parlamentsgeschäftsführerin Irene Mihalic hat den von Unions-Kanzlerkandidat Friedrich Merz formulierten Plan eines faktischen Einreiseverbots für illegale Migranten als rechtlich nicht umsetzbar zurückgewiesen. Die Tat von Aschaffenburg werde „jetzt im Wahlkampf für allerlei Forderungen instrumentalisiert“, sagte sie der „Welt“.

Das gilt aus Mihalics Sicht auch für die Merz-Forderung. „Gerade auch die Union, gerade auch Friedrich Merz weiß sehr genau, dass das, was er fordert, mit Europarecht und auch mit dem geltenden Verfassungsrecht nicht zu vereinbaren ist. Das haben ihm mehrere Experten im Bundesinnenministerium, aber auch im Bundesjustizministerium bescheinigt“, so die Grünen-Politikerin. „Und deswegen ist es keine Frage des politischen Willens, sondern eine Frage des Rechts. Und das wird eben so nicht gehen.“

Die Frage, ob der Merz-Plan mit den Grünen als möglicher Koalitionspartner der Union überhaupt umsetzbar wäre, stelle sich daher gar nicht, stellte Mihalic klar: „Das ist ja keine Frage des politischen Willens. Friedrich Merz kann sich ja viel wünschen, aber auch Friedrich Merz muss sich eben an Recht und Gesetz halten. Und das Europarecht ist nun mal in dieser Frage der vollständigen Zurückweisung an unseren Grenzen eineindeutig.“

Grundsätzlich verweigerten sich die Grünen aber keiner härteren Migrationspolitik, so Mihalic. Das habe man in der Ampel-Regierung auch gezeigt: „Wir verweigern uns selbstverständlich nicht, wenn es irgendwo gesetzgeberische Lücken gibt, diese auch nachzuvollziehen. Wir haben aber in der Vergangenheit eine ganze Menge Verschärfungen auf den Weg gebracht. Wir haben die Migrationspolitik grundlegend verändert. Das ist, das ist auch nicht abzustreiten, und wir sehen auch, dass diese Maßnahmen wirken.“

Die Asylbewerberzahlen seien deutlich zurückgegangen, „und deswegen kann man auch nicht mehr von einer Überlastung des Systems sprechen“, hob Mihalic hervor. „Und wenn man jetzt nach dieser Tat von Aschaffenburg sich wirklich mal genau anschaut, was eigentlich vorgelegen hat, dann sehe ich da keinen Mangel in der Gesetzgebung. Dann sehe ich vor allen Dingen einen Mangel im Vollzug.“

Foto: Friedrich Merz (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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