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ADAC Umfrage: Fehlende Lademöglichkeiten in Mehrfamilienhäusern

Themenbild: Pixabay

München. Wer sein Elektro-Auto in einer Tiefgarage eines Mehrfamilienhauses aufladen möchte, schaut häufig in die Röhre. Die Möglichkeiten zum dortigen Laden haben sich zwar verbessert, sind aber immer noch unzureichend.

Der ADAC hat nach der Erstbefragung von Wohnungsbauunternehmen und Hausverwaltungen im Jahr 2019 in einer aktuellen Umfrage ermittelt, wie es inzwischen um den Ausbau privater Lademöglichkeiten in Mehrfamilienhäusern steht. Das ernüchternde Ergebnis: Nur elf Prozent der Mehrfamilienhäuser verfügen zumindest über eine Steckdose zum Aufladen. Vor drei Jahren waren das zwei Prozent. Wallboxen und Ladesäulen gibt es inzwischen in sieben Prozent der Objekte. 2019 waren das ebenfalls zwei Prozent. Vier von zehn Stromanschlüssen werden mit Ökostrom betrieben, mehr als doppelt so viele wie bei der letzten Befragung.

Erfreulich: Knapp ein Drittel der befragten Unternehmen (30 Prozent), deren Objekte noch nicht über Lademöglichkeiten verfügen, plant einen entsprechenden Ausbau. Auch der Anteil der Unschlüssigen sinkt: 26 Prozent der befragten Firmen sind sich noch unsicher, ob sie Lademöglichkeiten installieren sollen (2019: 49 Prozent). Für zwei Drittel aller Objekte, die bereits über Lademöglichkeiten verfügen, planen die Unternehmen innerhalb der nächsten zwei Jahre weitere Lademöglichkeiten.

Den Ausbau stärken würden offenbar klare, serviceorientierte Komplettlösungen: Gut jedes zweite Unternehmen (53 Prozent), das noch kein Objekt mit Lademöglichkeit betreut, wünscht sich für die Installation „Angebote aus einer Hand“ inklusive Planung, Montage, Inbetriebnahme und Abrechnung. 55 Prozent der Befragten gaben an, dass Förderprogramme hilfreich bei einer Entscheidung pro Ladeinfrastruktur wären. Ein Knackpunkt scheint aber immer noch die mangelnde Nachfrage der Bewohner zu sein. 46 Prozent der Unternehmen ohne Lademöglichkeit begründen ihre ablehnende Haltung zur Installation damit. Vor drei Jahren waren das noch 79 Prozent.

Seit der Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) zum 1. Dezember 2020 fällt es Mietern und Eigentümern in Mehrfamilienhäusern grundsätzlich leichter, eine Lademöglichkeit an ihrem Stellplatz durchzusetzen. Rund ein Drittel der befragten Unternehmen haben seitdem vermehrt Anfragen zum Ausbau registriert.

PM/ADAC

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