Dortmund. Für die Durchführung der Bundestagswahl am 26. September 2021 braucht es in Dortmund rund 4.000 Wahlhelfer*innen. Als Wahlhelfer*in können sich Personen ab 18 Jahren melden, die die deutsche Staatsangehörigkeit haben.
Die Tätigkeit als Wahlhelfer*in wird bei einem Einsatz in einem der 386 Dortmunder Wahlräume mit 50 € (Wahlvorsteher*innen und Schriftführer*innen mit 55 €) und bei der Briefwahl mit 40 € entschädigt. Die Auszählung der Briefwahl findet erneut in den Westfalenhallen statt.
Sie haben die Möglichkeit, einen Wunscheinsatzort anzugeben und können sich auch zusammen mit mehreren Personen melden. Trotz des Bedarfes an Wahlhelfer*innen kann ein Wunscheinsatz nicht immer garantiert werden. Dies hängt damit zusammen, dass manche Wunscheinsatzorte gegebenenfalls schon vollständig besetzt sind.
Die Stadt Dortmund weist darauf hin, dass die Bundestagswahl wegen der Corona-Pandemie unter besonderen Bedingungen stattfinden wird. Für die Wahlhelfer*innen werden je nach vorliegender Corona-Situation alle erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen. Die Wahlräume werden u.a. mit Nies- und Spuckschutzwänden sowie Desinfektionsmitteln ausgestattet.
Impfangebot für Wahlhelfer*innen
Als Wahlhelfer*in haben Sie die Möglichkeit, das Impfangebot für eine Corona-Schutzimpfung wahrzunehmen. Sie erhalten nach Ihrer Anmeldung ein Berufungsschreiben für ihre Tätigkeit, das dann auch als Berechtigungsnachweis für die Impfung gilt. Der Versand der Berufungsschreiben wird rechtzeitig genug erfolgen, so dass alle verbindlich eingeteilten Wahlhelfer*innen bis zum Wahltag vollständig immunisiert sein können. Die Impfung ist jedoch keine Voraussetzung, um als Wahlhelfer*in antreten zu können.
Wahlhelfer*innen gehören in Sachen Impfung zur Prioritätengruppe 3. Aktuell gibt es allerdings nur für einzelne berechtigte Gruppierungen innerhalb dieser Prioritätengruppe die Möglichkeit eine Impfung zu erhalten. Wahlhelfer*innen zählen derzeit noch nicht dazu. Alle neuen Freigaben oder Änderungen zur Impfreihenfolge sind über die ausführlichen Internetseiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS NRW) unter www.mags.nrw/coronavirus abrufbar. Interessierte sollten diese Webseite also im Blick behalten.
Meldungen als Wahlhelfer*in werden von den Bürgerdiensten der Stadt Dortmund unter der Rufnummer 0231 / 50 – 1 09 33 oder per Online-Anmeldung unter www.wahlen.dortmund.de entgegen genommen.
PM/Stadt Osnabrück